Die Rentenversicherung zahlt an rund 62.000 Renter, die ihren Ruhestand im Ausland genießen. Vor allem Spanien, Frankreich und Österreich sind dabei beliebte Länder, um das Leben nach der Arbeit zu genießen. Doch wer bis dato Riester-Rente erhalten hatte, musste Zulagen und Steuern zurückzahlen, wenn man sich für den Ruhestand im Ausland entschieden hatte. Bereits im September letzten Jahres entschied der europäische Gerichtshof, dass die Riester Rente in verschiedenen Punkten gegen das europäische Recht verstoße.
Nun hat der Gerichtshof ein Urteil gefällt, dass den Rentner im Ausland das Leben vor allem in finanzieller Hinsicht vereinfacht. Denn ab sofort können Ruheständler, die ihren Lebensabend lieber auf einer Finca in Mallorca verbringen und pflichtversichert werden, auch eine Riester-Rentenversicherung abschließen und dürfen die zusätzliche staatliche Förderung behalten. Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Denn Personen die zwar in Deutschland wohnen, allerdings im Ausland arbeiten und daher auch eine ausländische Rentenversicherung besitzen können keine Riester Rente abschließen.


Sa, Apr 3, 2010
Versicherungen