PKV Sonderkündigungsrecht

Mo, Nov 16, 2009

Krankenversicherung

82277_R_K_B_by_S.-Hofschlaeger_pixelio.deJedes Jahr im Herbst bekommt man als Privatversicherte ein Schreiben seiner PKV. Darin steht meistens was alles auf einem im nächsten Jahr zu kommt. Dazwischen wird dann auch erwähnt, dass sich die Beiträge für das nächste Jahr erhöhen. In der Regel liegt diese Erhöhung zwischen 3 Prozent und 6 Prozent.

Doch gerade wenn die Beiträge steigen, darf man als Versicherter Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen. Allerdings man muss schnell sein, denn die Frist gilt nur 4 Wochen lang. Das bedeutet, dass nach dem Schreiben der Beitragserhöhung innerhalb von vier Wochen die Kündigung erfolgen muss.

Aber auch bei einem Wechsel in eine neue PKV müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter das Einkommen und der Gesundheitszustand. Doch man sollte nicht einfach so wechseln, sondern sich informieren. Denn anderes als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier keine geregelten Beitragssätze. Vergleichen ist hierbei unverzichtbar. Dabei ist es nicht nur wichtig, wie attraktiv die Leistungen und Beiträge gestaltet sind, sondern wie kompetent die Versicherung selbst ist. Gerade im Internet findet man viele Bewertungen und Kommentare, die bei der Entscheidung hilfreich sein können.

Bildquelle: s:Hofschläger/pixelio©

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