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Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa unterschätzen die meisten Bürger das Unfallrisiko im Haushalt. So sind sich 37 % der Befragten dessen nicht bewusst. Das kann besonders dann Risiken mit sich bringen, wenn eine Haushaltshilfe nicht angemeldet ist. Denn schnell verbrennt man sich am Herd und stürzt versehentlich die Treppen hinunter. Bereits jeder Fünfte über 18 Jahren musste aufgrund eines Unfalls im Haushalt schon einmal zum Arzt oder ins Krankenhaus. Wenn sich eine „schwarz“ arbeitende Haushaltshilfe verletzt, ist sie nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet und das kann schwere Folgen haben. Doch den meisten Umfrageteilnehmern ist die Schwere nicht bewusst. So gaben 79 % an, das sie wissen, dass ein Bußgeld droht. Allerdings wussten nur 50% der Befragten, dass sie alle Kosten für Behandlungen und Reha übernehmen müssen, wenn sich die nicht angemeldete Haushaltshilfe bei der Arbeit verletzt.
Dabei muss die gute Haushaltsfee nur bei der Minijobber- Zentrale gemeldet werden und schon springt die gesetzliche Unfallversicherung bei einem durch die Arbeit entstandene Verletzung ein. Zudem können Arbeitgeber in diesem Fall auch 20 Prozent der Ausgaben von der Einkommenssteuer geltend machen. Das sind eine maximale Höhe von 510 Euro.


Di, Okt 13, 2009
Versicherungen