Der Winter hat in ganz Deutschland Einzug gehalten und bringt neben Schnee auch eisige Temperaturen. Jetzt steigt die Gefahr von Frostschäden an Wasserleitungen und Heizungen. Hier sollte man sich als Eigentümer die Wohngebäudeversicherung noch einmal genau anschauen. Das rät auch die Verbraucherzentrale Sachen. “Wer keine verbundene Wohngebäudeversicherung, sondern nur eine Wohngebäude-Feuerversicherung für sein Haus abgeschlossen hat, muss Frostschäden an Rohrleitungen und Heizungsanlagen aus eigener Tasche zahlen,“ so die Versicherungsexpertin Andrea Heyer. Des weiteren sollte auch die Hausratversicherung noch einmal überprüft werden. Denn tritt Wasser aus den geplatzten Leitungen und beschädigt dabei die Möbel, sollte die Hausratversicherung dem entsprechend ausgerichtet sein. Sonst steht man mit seinem Schaden alleine da.
Aber auch ausreichend Versicherte müssen gewissen Pflichten nachkommen. Damit im Falle eines Schadens auch die volle Höhe von der Versicherung entschädigt wird. Ein Kriterium ist das ausreichende Heizen bei kalten Temperaturen und es muss die Heizung in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, dem kann die Versicherung grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und den Schaden dann nicht übernehmen.


Mi, Jan 13, 2010
Versicherungen