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	<title>Kredio.de&#187; PKV</title>
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		<title>Wahltarife der GKV sollen eingeschränkt werden</title>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 19:54:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein heftig vehementes Kopfschütteln verursachen die neuen Pläne der derzeitigen Bundesregierung bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen. Denn im Gespräch ist die Abschaffung beziehungsweise Einschränkung im Bezug auf Wahltarife. Dabei sind Wahltarife als zusätzliches Angebot von gesetzlichen Krankenversicherung erst wirklich mit der Gesundheitsreform 2007 in Schwung gekommen und so gesehen eigentlich noch in der Probierphase. Ersichtlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.kredio.de/wp-content/uploads/2010/08/PICT0158.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-724" style="margin: 3px" src="http://www.kredio.de/wp-content/uploads/2010/08/PICT0158-300x199.jpg" alt="" width="240" height="159" /></a>Ein heftig vehementes Kopfschütteln verursachen die neuen Pläne der derzeitigen Bundesregierung bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen. Denn im Gespräch ist die Abschaffung beziehungsweise Einschränkung im Bezug auf <strong>Wahltarife</strong>.</p>
<p>Dabei sind Wahltarife als zusätzliches Angebot von gesetzlichen Krankenversicherung erst wirklich mit der Gesundheitsreform 2007 in Schwung gekommen und so gesehen eigentlich noch in der Probierphase. Ersichtlich wird das  &#8211; auch wenn das sicherlich nicht alleiniger Grund ist &#8211; an der Nachfrage. So besitzt beispielsweise die AOK 24 Millionen Mitglieder, nur zwei Millionen jedoch nutzen die Angebote der Wahltarife. Trotz dessen fordert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverband, dass es keine Einschränkung von Wettbewerb und Wahlmöglichkeit für Versicherte geben dürfte.</p>
<p>Aber auch die PKV meldetet sich zu Wort und fordert die <strong>gesetzlichen Krankenkassen</strong> dazu auf, dass sie sich aufs Wesentliche konzentrieren und nicht eine Konkurrenz darstellen.</p>
<p><em>Bildquelle: S.Hofschlaeger/pixelio.de</em></p>
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		<title>Studie: Gesetzlich Versicherte oft nicht bereit in die PKV zu wechseln</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Apr 2010 15:17:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Laut einer Forsa Umfrage, für die rund 1000 Bürger zwischen 18 und 65 Jahren in Deutschland befragt wurden, sind die meisten Umfrageteilnehmer, die gesetzlich versichert sind, nicht bereit in die PKV zu wechseln, selbst dann nicht, wenn sie es könnten. Insgesamt 51 Prozent waren dieser Ansicht. Jedoch sind 48 Prozent der befragten Frauen bereit eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einer Forsa Umfrage, für die rund 1000 Bürger zwischen 18 und 65 Jahren in Deutschland befragt wurden, sind die meisten Umfrageteilnehmer, die gesetzlich versichert sind, nicht bereit in die PKV zu wechseln, selbst dann nicht, wenn sie es könnten. Insgesamt 51 Prozent waren dieser Ansicht. Jedoch sind 48 Prozent der befragten Frauen bereit eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Bei Männern lag der Anteil lediglich bei 41 Prozent.</p>
<p>Dabei könnten viele gesetzlich Versicherte durch das am 01. Januar 2010 in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz mit einem Wechsel in die PKV Steuern sparen. Rund jeder zweite Befragte kennt auch dieses Gesetz, jedoch kommt für die Mehrheit ein Wechsel nicht in Frage. Jedoch sind es gerade die Umfrageteilnehmer zwischen 18 und 25 Jahren, die noch nichts von dem Bürgerentlastungsgesetz gehört haben. Hier liegt der Anteil bei 70 %.</p>
<p>Zudem wurde in der Umfrage nachgeforscht, ob die Befragten von steigenden Kosten bei ihrer Gesundheit im vergleich zum Vorjahr ausgehen. Insgesamt 45 Prozent teilen diese Ansicht nicht und sogar 9 Prozent sind der Meinung, dass die Ausgaben sogar sinken werden.</p>
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		<title>PKV möchte Qualität verbessern und Kosten senken</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 18:44:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Laut einem Bericht des Online Nachrichten Magazins Focus möchten nun auch die privaten Krankenkassen Qualität verbessern und Kosten senken. So erwägt die PKV wie bereits die gesetzliche Krankenversicherung einen direkten Kontakt mit Pharmakonzernen und Ärzten aufzunehmen. Der Vorsitzende des Verbandes der PKV, Rheinhold Schulte, sagte gegenüber dem Focus, dass die private Krankenversicherung nun ein Mandat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Laut einem Bericht des Online Nachrichten Magazins Focus möchten nun auch die privaten Krankenkassen Qualität verbessern und Kosten senken. So erwägt die PKV wie bereits die gesetzliche Krankenversicherung einen direkten Kontakt mit Pharmakonzernen und Ärzten aufzunehmen. Der Vorsitzende des Verbandes der PKV, Rheinhold Schulte, sagte gegenüber dem Focus, dass die private Krankenversicherung nun ein Mandat vom Gesetzgeber benötige, um in Verhandlungen mit der Pharmaindustrie und dem Ärzteverbandes treten könnte. Denn das würde sich positiv auf Qualität und eine Kostenminderung auswirken.</p>
<p>Aber nicht nur das soll sich zukünftig bei den privaten Krankenkassen ändern, sondern auch die Beratung bei der Medizinersuche für Kunden soll in Zukunft intensiver gestaltet werden. Das beinhaltet auch die freie Arztauswahl. Jedoch sieht Schulte ebenso das Problem steigender Kosten innerhalb der PKV, dass wohl auch unter anderem daran liege, dass Mediziner das augleichen was sie bei der GKV nicht mehr einnehmen können. Dies wäre hinnehmbar, jedoch ohne Gesetzgeber nicht in den Griff zu bekommen.</p>
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		<title>PKV Sonderkündigungsrecht</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Nov 2009 10:33:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Jedes Jahr im Herbst bekommt man als Privatversicherte ein Schreiben seiner PKV. Darin steht meistens was alles auf einem im nächsten Jahr zu kommt. Dazwischen wird dann auch erwähnt, dass sich die Beiträge für das nächste Jahr erhöhen. In der Regel liegt diese Erhöhung zwischen 3 Prozent und 6 Prozent. Doch gerade wenn die Beiträge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-277" src="http://www.kredio.de/wp-content/uploads/2009/11/82277_R_K_B_by_S.-Hofschlaeger_pixelio.de-300x199.jpg" alt="82277_R_K_B_by_S.-Hofschlaeger_pixelio.de" width="240" height="159" />Jedes Jahr im Herbst bekommt man als Privatversicherte ein Schreiben seiner PKV. Darin steht meistens was alles auf einem im nächsten Jahr zu kommt. Dazwischen wird dann auch erwähnt, dass sich die Beiträge für das nächste Jahr erhöhen. In der Regel liegt diese Erhöhung zwischen 3 Prozent und 6 Prozent.</p>
<p>Doch gerade wenn die Beiträge steigen, darf man als Versicherter Gebrauch vom Sonderkündigungsrecht machen. Allerdings man muss schnell sein, denn die Frist gilt nur 4 Wochen lang. Das bedeutet, dass nach dem Schreiben der Beitragserhöhung innerhalb von vier Wochen die Kündigung erfolgen muss.</p>
<p>Aber auch bei einem Wechsel in eine neue PKV müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Darunter das Einkommen und der Gesundheitszustand. Doch man sollte nicht einfach so wechseln, sondern sich informieren. Denn anderes als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es hier keine geregelten Beitragssätze. Vergleichen ist hierbei unverzichtbar. Dabei ist es nicht nur wichtig, wie attraktiv die Leistungen und Beiträge gestaltet sind, sondern wie kompetent die Versicherung selbst ist. Gerade im Internet findet man viele Bewertungen und Kommentare, die bei der Entscheidung hilfreich sein können.</p>
<p>Bildquelle: s:Hofschläger/pixelio©</p>
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		<title>Die Versicherungspflicht bei Krankenkassen</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Oct 2009 08:12:11 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse und seit 2009 greift diese auch für die PKV. Wer sich nicht versichert, muss unter Umständen auch mit Strafprämien rechnen. Aber es gibt für bestimmte Berufsgruppen und wenn die Einkommensgrenze überschritten wird die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien. Wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse und seit 2009 greift diese auch für die PKV. Wer sich nicht versichert, muss unter Umständen auch mit Strafprämien rechnen. Aber es gibt für bestimmte Berufsgruppen und wenn die Einkommensgrenze überschritten wird die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien. Wer also mit seinem Verdienst dreimal hintereinander folgend die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, darf sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Allerdings muss das in den ersten drei Monaten nach der Befreiung erfolgen. Die Bemessungsgrenze wird jährlich angepasst und liegt 2009 bei 48.600 Euro jährlich. Derzeit diskutiert die neue Bundesregierung auch darüber, ob man wieder zur alten Regelung zurückgreift, mit der es dann möglich ist bereits nach einmaligem Überschreiten des Einkommens in die PKV wechseln zu können.</p>
<p>Berufsgruppen wie Selbständige, Freiberufler und Künstler unterliegen jedoch grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht. Aber sie müssen ebenso krankenversichert sein.  Allerdings bleibt ihnen offen wo sie sich versichern. Diejenigen, die bereits in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied waren, können auch weiterhin freiwilliger Versicherte bleiben. Vorteil gegenüber der PKV liegt darin, dass die gesetzlichen Krankenkassen keinen Gesundheitscheck anfordern und der Beitragssatz einheitlich ist. Derzeit liegt dieser bei 14,9 Prozent und wurde somit um 0,6 Prozent gesenkt. Wer sich für die GKV entscheidet, kann auch die Zusatzversicherungen der PKV wählen.</p>
<p>Doch auch wenn es die Versicherungspflicht in Deutschland bereits seit 2007 gibt, so sind bis heute noch zahlreiche Bundesbürger nicht versichert.</p>
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		<title>Auch ALG II Bezieher haben einen Anspruch auf Kostenübernahme bei Basistarif</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 18:28:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Laut dem Urteil des Sozialgerichtes Gelsenkirchen haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer privaten Krankenversicherung durch das Arbeitsamt. In dem speziellen Fall klagte eine Mutter mit drei Kindern, die nicht die Vorraussetzungen für eine Familienversicherung aufweisen konnte und dadurch in den Basistarif in Anspruch nehmen musste. Doch das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_173" class="wp-caption alignleft" style="width: 190px"><img class="size-medium wp-image-173 " src="http://www.kredio.de/wp-content/uploads/2009/10/421194_R_K_B_by_Peter-von-Bechen_pixelio.de-300x225.jpg" alt="pixelio/peter von bechen" width="180" height="135" /><p class="wp-caption-text">pixelio/peter von bechen</p></div>
<p>Laut dem Urteil des Sozialgerichtes Gelsenkirchen haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer privaten Krankenversicherung durch das Arbeitsamt. In dem speziellen Fall klagte eine Mutter mit drei Kindern, die nicht die Vorraussetzungen für eine Familienversicherung aufweisen konnte und dadurch in den Basistarif in Anspruch nehmen musste. Doch das Jobcenter übernahm nicht die zusätzlichen 306 Euro im Monat und zwischenzeitlich verlor die Klägerin den Versicherungsschutz.</p>
<p>Denn seit Anfang 2009 stellt die PKV den Basistarif auch für Angestellte und Arbeitslose bereit. Die Leistungen sind vergleichbar mit einer gesetzlichen Krankenkasse und ist für Menschen gedacht, die nicht die Anforderungen für eine gesetzliche Versicherung aufweisen können.</p>
<p>Nach Ansicht des Gelsenkirchener Richter haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf den Basistarif. Denn nicht immer sind die Vorrausetzungen für eine gesetzliche Versicherung gegeben und außerdem bestehe zudem die Versicherungspflicht in Deutschland. Wenn das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen, bestünde eine systemwidrige Belastung, die den Gleichheitsgrundsatz verletze.</p>
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		<title>Aus für die privaten Krankenversicherungen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Sep 2009 21:49:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Es wird immer lauter um die Gesundheitsreform, angeblich sollen die Privaten vom Tisch. Immer öfter hört man das im Ministerium für Gesundheit über die Abschaffung der Privatversicherer eine Diskussion entbrannt ist. Gibt es bald nur noch die gesetzliche Krankenkasse, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt SPD will die Privaten Krankenversicherer aus dem Rennen haben. Laut Focus soll Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_128" class="wp-caption alignleft" style="width: 220px"><img class="size-medium wp-image-128 " style="margin: 4px 3px" src="http://www.kredio.de/wp-content/uploads/2009/09/360652_R_K_B_by_Dieter-Schütz_pixelio.de1-300x225.jpg" alt="Bildquelle: Pixelio/ Dieter Schütz" width="210" height="158" /><p class="wp-caption-text">Bildquelle: Pixelio/ Dieter Schütz</p></div>
<p>Es wird immer lauter um die Gesundheitsreform, angeblich sollen die Privaten vom Tisch. Immer öfter hört man das im Ministerium für Gesundheit über die Abschaffung der Privatversicherer eine Diskussion entbrannt ist.<br />
Gibt es bald nur noch die gesetzliche Krankenkasse, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt SPD will die Privaten Krankenversicherer aus dem Rennen haben. Laut Focus soll Sie ein Gutachten in dieser Angelegenheit in Auftrag gegeben haben. Ihr Anliegen in dieser Sache ist die finanzielle Problematik der Wirtschaftskrise, die der Gesundheitsreform im Wege steht. Das deutsche Kassensystem soll in Zukunft alleine die Krankenversorgung tragen, die privaten Versicherer würden den deutschen Gesundheitsfond zu stark belasten. Erst Anfang Juni hat das Bundesverfassungsgericht die Reform der Bundesregierung als nicht Verfassungswidrig befunden, doch wurde auch betont die PKV´s sind ein wichtiger Teil des Versorgungssystems. Hiernach wären die Bemühungen der Bundesregierung Verfassungswidrig. Ein Dementi des Ministeriums hingegen lautet, dieses Gutachten diene nur zur Überprüfung der wahrscheinlichen Probleme die aus dem Urteil resultierten. Keineswegs sollten die Privatversicherungen vom Markt getrieben werden. Es gehe auch um die Mitfinanzierung der Bürger am Gesundheitssystem.<br />
Die privaten Versicherer fürchten nach dieser Meldung um ihre Existenzgrundlage, denn gelingt der Bundesregierung dieser Plan müssen die Versicherungen diesen Zweig ihrer geschäftlichen Aktivitäten als abgesägt ansehen.</p>
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		<title>Der Basistarif floppt bei Versicherten</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 10:46:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2009 wird der Basistarif von privaten Krankenkassen angeboten. Zusammen mit dem Gesundheitsfonds wurde er von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Damit soll es allen Bürgern möglich sein, sich privat zu versichern zu können. Besonders Versicherte, die noch keinen Verisicherungsschutz haben, soll der Tarif eine Grundlage schaffen. Doch der Basistarif kommt einfach nicht bei den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2009 wird der Basistarif von privaten Krankenkassen angeboten. Zusammen mit dem Gesundheitsfonds wurde er von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Damit soll es allen Bürgern möglich sein, sich privat zu versichern zu können. Besonders Versicherte, die noch keinen Verisicherungsschutz haben, soll der Tarif eine Grundlage schaffen. Doch der Basistarif kommt einfach nicht bei den Bürgern an. Nur 1475 Menschen haben bei der Debeka einen Basistarif abgeschlossen, bei der Allianz sind es gerade mal 1106 und 725 bei der DKV. Insgesamt sind es laut Verband der privaten Krankenversicherung nur rund 9800 Personen, die den neuen Tarif in Anspruch genommen haben. Das ist allerdings weniger als das sich die Politik gewünscht hat und mehr als das die PKV haben wollte. Denn sie klagte bereits vor dem Bundesgerichtshof und verlor.</p>
<p>Die privaten Krankenkassen  erwarteten auch nächstes Jahr keine großen Bewegungen mehr im Basistarif. Das wundert Verbraucherschützer überhaupt nicht. Denn nach Meinung von Dörte Elß, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale in Berlin, würde ohne Not niemand in den Basistarif einsteigen. Denn bei 570 Euro Versicherungskosten im Monat, entspricht dies dem Höchstsatz der GKV. Außerdem seien die Leistungen die gleichen wie in einer gesetzlichen Krankenkasse, dafür muss man dann nicht in die PKV wechseln.</p>
<p>Doch gerade im Bundesgesundheitsministerium möchte man nicht von einem Flop beim Basistarif reden.</p>
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		<title>Vereinbarte Kosten für Heilpraktiker müssen von der PKV gezahlt werden</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Sep 2009 07:22:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wenn ein der Besuch eines Heilpraktikers die einzige Möglichkeit für einen privat Versicherten ist, um erfolgreich ärztliche Hilfe zu bekommen, dann muss die PKV die Kosten für die Behandlung übernehmen. So entschied nun das Landesgericht Münster. In diesem Fall klagte ein Mann, der unter der Hautkrankheit Neurodermitis litt und bereits zahlreiche schulmedizinische Behandlungen erfolglos hinter sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ein der Besuch eines Heilpraktikers die einzige Möglichkeit für einen privat Versicherten ist, um erfolgreich ärztliche Hilfe zu bekommen, dann muss die PKV die Kosten für die Behandlung übernehmen. So entschied nun das Landesgericht Münster. In diesem Fall klagte ein Mann, der unter der Hautkrankheit Neurodermitis litt und bereits zahlreiche schulmedizinische Behandlungen erfolglos hinter sich hatte. Als er eine Heilprakterin aufsuchte, hatte diese mit ihrem medizinischen Verfahren Erfolg. Bei der Behandlung wurde die so genannte Ortomolekular-Therapie angewendet. Bei dieser Methode erhalten Patienten Vitamine und Mineralstoffe, um den Körper wieder ins Gleichgewicht zu bringen.</p>
<p>Die Kosten der alternativen Behandlung wollte der Mann von der Krankenkasse wieder haben. Denn in seinem Vertrag wurde festgehalten, dass für einen Heilpraktiker 60% der Kosten übernommen werden und so reichte er bei seiner PKV die entsprechenden Belege ein. Doch die Versicherung zahlte nichts mit der Begründung, dass die Methoden der Heilpraktikerin auf keinem wissenschaftlichen Grundstock stehen. Damit gab sich der Versicherte nicht zufrieden und zog vor Gericht. Das Landgericht Münster gab dem Betroffenen recht. Denn zwar gibt es keine wissenschaftlichen Belege für die Behandlung bei einem Heilpraktiker, doch, so der Richter, das liege nun mal in der Sache der Natur und aus diesem Grund muss die Versicherung die im Vertrag vereinbarte Summe an den Versicherten zahlen. Mit diesem Urteil werden in Zukunft es privat Versicherte einfach haben, wenn Sie die Kosten für die Behandlung eines Heilpraktikers von der Krankenversicherung übernommen haben wollen</p>
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		<title>Auch Arbeitslosengeldbezieher müssen Restbeitrag bei Basistarif übernehmen</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Aug 2009 18:15:33 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 können nun auch Arbeitslosengeldbezieher I und II den <strong>Basistarif </strong>der PKV nutzen. Doch dann müssen diese auch in der privaten Krankenversicherung bleiben und den Restbeitrag, den das Arbeitsamt nicht zahlt, selbst übernehmen, dies entschied nun das Landessozialgericht in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren. Denn in der Regel übernimmt das Arbeitsamt nur einen Teil der Beiträge der Krankenkasse, die in der Regel genau auf die Kosten für eine <strong>gesetzliche Krankenkasse </strong>abgestimmt ist. Alle darüber liegenden Beiträge muss der Versicherte selbst tragen. Da der <strong>Basistarif</strong> allerdings für Arbeitslosengeldbezieher rund 285 Euro monatlich kostet und das Arbeitsamt jedoch nur eine bestimmte Pauschale übernimmt, muss der restliche Beitrag auch von Harzt IV Empfängern selbst gezahlt werden. Daher ist es bei Arbeitslosigkeit nicht empfehlenswert, sich für die Leistungen und vor allem nicht für den <strong>Basistarif</strong> zu entscheiden. Denn gerade diese beinhaltet lediglich die Standardleistungen einer GKV. Lohnenswert ist eine <strong>PKV</strong> in der Regel erst ab einem bestimmten Einkommen. Doch auch gesetzlich Versicherte  können private Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Zahnzusatzassekuranz, in Anspruch nehmen.</p>
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