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	<title>Kredio.de&#187; Basistarif</title>
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		<title>Auch ALG II Bezieher haben einen Anspruch auf Kostenübernahme bei Basistarif</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Oct 2009 18:28:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Laut dem Urteil des Sozialgerichtes Gelsenkirchen haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer privaten Krankenversicherung durch das Arbeitsamt. In dem speziellen Fall klagte eine Mutter mit drei Kindern, die nicht die Vorraussetzungen für eine Familienversicherung aufweisen konnte und dadurch in den Basistarif in Anspruch nehmen musste. Doch das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_173" class="wp-caption alignleft" style="width: 190px"><img class="size-medium wp-image-173 " src="http://www.kredio.de/wp-content/uploads/2009/10/421194_R_K_B_by_Peter-von-Bechen_pixelio.de-300x225.jpg" alt="pixelio/peter von bechen" width="180" height="135" /><p class="wp-caption-text">pixelio/peter von bechen</p></div>
<p>Laut dem Urteil des Sozialgerichtes Gelsenkirchen haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf die Übernahme der Kosten einer privaten Krankenversicherung durch das Arbeitsamt. In dem speziellen Fall klagte eine Mutter mit drei Kindern, die nicht die Vorraussetzungen für eine Familienversicherung aufweisen konnte und dadurch in den Basistarif in Anspruch nehmen musste. Doch das Jobcenter übernahm nicht die zusätzlichen 306 Euro im Monat und zwischenzeitlich verlor die Klägerin den Versicherungsschutz.</p>
<p>Denn seit Anfang 2009 stellt die PKV den Basistarif auch für Angestellte und Arbeitslose bereit. Die Leistungen sind vergleichbar mit einer gesetzlichen Krankenkasse und ist für Menschen gedacht, die nicht die Anforderungen für eine gesetzliche Versicherung aufweisen können.</p>
<p>Nach Ansicht des Gelsenkirchener Richter haben nun auch Bezieher von ALG II Anspruch auf den Basistarif. Denn nicht immer sind die Vorrausetzungen für eine gesetzliche Versicherung gegeben und außerdem bestehe zudem die Versicherungspflicht in Deutschland. Wenn das Jobcenter die Kosten nicht übernehmen, bestünde eine systemwidrige Belastung, die den Gleichheitsgrundsatz verletze.</p>
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		<title>Der Basistarif floppt bei Versicherten</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Sep 2009 10:46:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit dem 01.01.2009 wird der Basistarif von privaten Krankenkassen angeboten. Zusammen mit dem Gesundheitsfonds wurde er von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Damit soll es allen Bürgern möglich sein, sich privat zu versichern zu können. Besonders Versicherte, die noch keinen Verisicherungsschutz haben, soll der Tarif eine Grundlage schaffen. Doch der Basistarif kommt einfach nicht bei den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit dem 01.01.2009 wird der Basistarif von privaten Krankenkassen angeboten. Zusammen mit dem Gesundheitsfonds wurde er von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Damit soll es allen Bürgern möglich sein, sich privat zu versichern zu können. Besonders Versicherte, die noch keinen Verisicherungsschutz haben, soll der Tarif eine Grundlage schaffen. Doch der Basistarif kommt einfach nicht bei den Bürgern an. Nur 1475 Menschen haben bei der Debeka einen Basistarif abgeschlossen, bei der Allianz sind es gerade mal 1106 und 725 bei der DKV. Insgesamt sind es laut Verband der privaten Krankenversicherung nur rund 9800 Personen, die den neuen Tarif in Anspruch genommen haben. Das ist allerdings weniger als das sich die Politik gewünscht hat und mehr als das die PKV haben wollte. Denn sie klagte bereits vor dem Bundesgerichtshof und verlor.</p>
<p>Die privaten Krankenkassen  erwarteten auch nächstes Jahr keine großen Bewegungen mehr im Basistarif. Das wundert Verbraucherschützer überhaupt nicht. Denn nach Meinung von Dörte Elß, Gesundheitsexpertin bei der Verbraucherzentrale in Berlin, würde ohne Not niemand in den Basistarif einsteigen. Denn bei 570 Euro Versicherungskosten im Monat, entspricht dies dem Höchstsatz der GKV. Außerdem seien die Leistungen die gleichen wie in einer gesetzlichen Krankenkasse, dafür muss man dann nicht in die PKV wechseln.</p>
<p>Doch gerade im Bundesgesundheitsministerium möchte man nicht von einem Flop beim Basistarif reden.</p>
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		<title>Auch Arbeitslosengeldbezieher müssen Restbeitrag bei Basistarif übernehmen</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Aug 2009 18:15:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 können nun auch Arbeitslosengeldbezieher I und II den Basistarif der PKV nutzen. Doch dann müssen diese auch in der privaten Krankenversicherung bleiben und den Restbeitrag, den das Arbeitsamt nicht zahlt, selbst übernehmen, dies entschied nun das Landessozialgericht in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren. Denn in der Regel übernimmt das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009 können nun auch Arbeitslosengeldbezieher I und II den <strong>Basistarif </strong>der PKV nutzen. Doch dann müssen diese auch in der privaten Krankenversicherung bleiben und den Restbeitrag, den das Arbeitsamt nicht zahlt, selbst übernehmen, dies entschied nun das Landessozialgericht in Baden-Württemberg in einem Eilverfahren. Denn in der Regel übernimmt das Arbeitsamt nur einen Teil der Beiträge der Krankenkasse, die in der Regel genau auf die Kosten für eine <strong>gesetzliche Krankenkasse </strong>abgestimmt ist. Alle darüber liegenden Beiträge muss der Versicherte selbst tragen. Da der <strong>Basistarif</strong> allerdings für Arbeitslosengeldbezieher rund 285 Euro monatlich kostet und das Arbeitsamt jedoch nur eine bestimmte Pauschale übernimmt, muss der restliche Beitrag auch von Harzt IV Empfängern selbst gezahlt werden. Daher ist es bei Arbeitslosigkeit nicht empfehlenswert, sich für die Leistungen und vor allem nicht für den <strong>Basistarif</strong> zu entscheiden. Denn gerade diese beinhaltet lediglich die Standardleistungen einer GKV. Lohnenswert ist eine <strong>PKV</strong> in der Regel erst ab einem bestimmten Einkommen. Doch auch gesetzlich Versicherte  können private Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Zahnzusatzassekuranz, in Anspruch nehmen.</p>
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		<title>Immer noch 45.000 Bürger ohne Krankenversicherung</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Jul 2009 10:49:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 besteht die Versicherungspflicht. Ziel  der neuen Vorgaben war es,  dass alle Unversicherten in Deutschland eine Assekuranz bekommen sollen.  Von den 211.000 Bürgern, die zu diesem Zeitpunkt noch ohne Krankenkasse waren, haben rund 160.000 eine Krankenversicherung gefunden. Doch es bleibt ein Rest von knapp 45.000 Bürgern, die immer noch keinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 besteht die Versicherungspflicht. Ziel  der neuen Vorgaben war es,  dass alle Unversicherten in Deutschland eine Assekuranz bekommen sollen.  Von den 211.000 Bürgern, die zu diesem Zeitpunkt noch ohne Krankenkasse waren, haben rund 160.000 eine Krankenversicherung gefunden. Doch es bleibt ein Rest von knapp 45.000 Bürgern, die immer noch keinen Versicherungsschutz haben.<br />
Von den damaligen 211.000 haben mittlerweile 140.000 Menschen ihren Platz in die GKV gefunden, weitere 26.000 traten der privaten Krankenkasse bei, von denen 9.000 den neu eingeführten Basistarif in Anspruch genommen haben. Doch auch wenn mit dem Basistarif nun auch alle Berufsgruppen in die PKV eintreten können, ist dieser nicht für alle leistbar. Denn der Höchstsatz liegt bei 570,00 Euro im Monat. Bei Bezieher von Arbeitslosengeld verringert sich der Beitrag um die Hälfte. Noch ein weiterer Nachteil des neuen Tarifes ist, dass es weiterhin keine Familienversicherung gibt. Das bedeutet, dass jeder Versicherte eine eigene Police bekommt und so bei einer Familie mit beispielsweise drei bis vier Kinder hohe Beiträge verlangt werden.<br />
Das Problem für die restlichen Nichtversicherten liegt nicht an der Willigkeit in eine Krankenkasse einzutreten, vielmehr ist sie unbezahlbar für diese Gruppe. Besonders weil die Versicherungspflicht rückwirkend von den Krankenkassen verlangt wird.</p>
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