Neue EU-Regelung bei Ablösung von Ratenkrediten

Mo, Mrz 22, 2010

Ratenkredit

Der Ratenkredit ist in Deutschland sehr gefragt, dass haben inzwischen auch Studien bestätigt. Sie dienen meistens zur Anschaffung von einem Neufahrzeug, Möbeln und man gönnt sich einen Urlaub. Doch bisher war es nicht immer ganz einfach einen Ratenkredit vorzeitig abzulösen. Denn bei Zinssätzen zwischen 5 % und 10 % sind Banken bei einer vorzeitigen Ablösung nicht gerade begeistert. Denn je länger so ein Vertrag läuft, um so höher liegt der Gewinn seitens des Kreditinstitutes. Nun möchte es die EU mit einer Richtlinie den Verbrauchern einfacher machen einen Ratenkredit abzulösen. So können Kreditnehmer ab dem 11. Juni einen Kredit vom ersten Tag teilweise oder komplett einhalten, ohne die sonst standardgemäße drei Monatskündigungsfrist einzuhalten. Diese Neureglung gilt für alle Verträge, die vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Jedoch dürfen Banken weiterhin die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung in Anspruch nehmen. Das bedeutet für den Bankkunde, dass sie eine Entschädigung von 1 % der Rückzahlsumme an das jeweilige Kreditinstitut leisten müssen.

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