Noch 2004 war eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht immer automatisch gesetzlich unfallversichert. So genossen beispielsweise Aufsichtspersonen in einem Jugendlager der Pfadfinderkeinen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Seit dem Jahr 2005 jedoch wurde der Personenkreis in der gesetzlichen Unfallassekuranz erweitert. Doch um überhaupt geschützt zu sein, müssen einge Kriterien erfüllt sein. So muss die ehrenamtliche Tätigkeit unentgeltlich sein und muss freiwillig ausgeübt werden. Außerdem ist man nur geschützt, wenn der Unfall im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit passiert ist. Das umfasst auch den hin- und Rückweg zu der ehrenamtlichen Ausübung. Ist der Unfall so schlimm, dass die Erwerbstätigkeit mindestens um 20 Prozent gemindert ist, kann eine monatliche Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausgezahlt werden.
Allerdings ist auch trotz der Erweiterung immer empfehlenswert sich beim Versicherungsträger oder der Organisation in der man die ehrenamtliche Tätigkeit ausübt über den genau Umfang des Versicherungsschutzes zu informieren.


Do, Mai 27, 2010
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