Vereinbarte Kosten für Heilpraktiker müssen von der PKV gezahlt werden

Fr, Sep 4, 2009

Allgemeines

Wenn ein der Besuch eines Heilpraktikers die einzige Möglichkeit für einen privat Versicherten ist, um erfolgreich ärztliche Hilfe zu bekommen, dann muss die PKV die Kosten für die Behandlung übernehmen. So entschied nun das Landesgericht Münster. In diesem Fall klagte ein Mann, der unter der Hautkrankheit Neurodermitis litt und bereits zahlreiche schulmedizinische Behandlungen erfolglos hinter sich hatte. Als er eine Heilprakterin aufsuchte, hatte diese mit ihrem medizinischen Verfahren Erfolg. Bei der Behandlung wurde die so genannte Ortomolekular-Therapie angewendet. Bei dieser Methode erhalten Patienten Vitamine und Mineralstoffe, um den Körper wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

Die Kosten der alternativen Behandlung wollte der Mann von der Krankenkasse wieder haben. Denn in seinem Vertrag wurde festgehalten, dass für einen Heilpraktiker 60% der Kosten übernommen werden und so reichte er bei seiner PKV die entsprechenden Belege ein. Doch die Versicherung zahlte nichts mit der Begründung, dass die Methoden der Heilpraktikerin auf keinem wissenschaftlichen Grundstock stehen. Damit gab sich der Versicherte nicht zufrieden und zog vor Gericht. Das Landgericht Münster gab dem Betroffenen recht. Denn zwar gibt es keine wissenschaftlichen Belege für die Behandlung bei einem Heilpraktiker, doch, so der Richter, das liege nun mal in der Sache der Natur und aus diesem Grund muss die Versicherung die im Vertrag vereinbarte Summe an den Versicherten zahlen. Mit diesem Urteil werden in Zukunft es privat Versicherte einfach haben, wenn Sie die Kosten für die Behandlung eines Heilpraktikers von der Krankenversicherung übernommen haben wollen

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