Kfz Versicherung: 30.11 Stichtag

Di, Nov 17, 2009

Allgemeines

427312_R_K_B_by_Kurt-F.-Domnik_pixelio.deWieder einmal ist der 30.11 der Stichtag zum Wechseln der  Kfz-Versicherung. Doch wer bereits mit einer neuen Versicherung liebäugelt, sollte ein paar Tricks kennen, so rät es auch der Automobilclub ADAC.

So sollte der alte Vertrag erst gekündigt werden, wenn bereits eine neue Versicherung abgeschlossen ist. Laut ADAC liegt der Grund darin, dass Anbieter die Leistungen beschränken oder sogar eine Teil- oder Vollkasko ablehnen könnten. Darum ist es empfehlenswert den Umfang der neuen Versicherung genau zu überprüfen. Damit auch die Leistungen stimmen. Außerdem sollte die Kündigung immer nur per Einschreiben zu gesendet werden. Somit ist gegeben, dass die Kündigung auch wirklich fristgemäß ist.

Wer nach dem Stichtag kündigen möchte, kann dass nur machen, wenn sich Typ- und Regionalklasse preislich ansteigen.

Am besten ist ein Vergleich, bevor man sich für einen Anbieter entscheidet. Denn schließlich soll sich die neue Kfz-Versicherung auch lohnen.

Bildquelle: pixelio/Kurt F. Domnik©

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