Aufgrund des Bürgerentlastungsgesetzes ist es ab 2010 möglich, die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenkasse teilweise über die Steuerklärung als Sonderausgaben geltend zu machen. Dazu wurde letzte Woche im Bundesgesetzblatt die Ermittlungsverordnung zum Abzug der steuerlich abzugsfähigen Beiträge für die Krankenversicherung veröffentlicht. Mit diesem Gesetz sieht das Bundesverfassungsgericht ein Einsparpotenzial von zehn Milliarden Euro im Jahr. Zudem ist eine zusätzliche Verordnung zu dem Gesetz dringend notwendig. Denn bisher waren nur gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung steuerlich im Vorteil. Ab 2010 werden die Beiträge einzeln herausgefiltert. Doch gerade für Betriebe und Finanzämter ist es nicht leicht, den abziehbaren Teil der privaten Versicherungsbeiträge vor allem mit Zusatzleistungen zu ermitteln. Daher wurde nun festgelegt, welche Sonderausgaben abzuziehen. Bei den gesetzlichen Krankenkassen sieht es hingegen etwas einfacher aus. Hierbei werden beispielsweise 4% Anteil für das Krankengeld abgezogen. Außerdem darf der Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale von 11% des Bruttogehaltes berücksichtigen. Ab 2010 wird es dann so sein, dass Finanzämter bei der Berechnung bei privaten Versicherungen 80% und bei gesetzlichen Krankenkassen 96% einbeziehen.


Do, Aug 27, 2009
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