Veränderungen der AGBs bei Banken

Do, Nov 19, 2009

Allgemeines

420652_R_B_by_Dieter-Schütz_pixelio.deAb dem 31.10.2009 gelten veränderte Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Banken und Sparkassen. Es kommen einige Erneuerungen auf den Kunden zu, die nicht immer vorteilhaft sind, so auch die Meinung von Stiftung Warentest.

Eine Änderung betrifft den Kartenverlust. Banken können nun vor der Sperrung 150,00 Euro Selbstbeteiligung verlangen. Aber einige Sparkassen und Genossenschaftsbanken bleiben jedoch bei der alten Reglung, wenn der Kunde sorgfältig gehandelt hat. Auch wer seine Transaktionsnummer beim Onlinebanking verliert, kann mit 150 Euro Selbstbehalt haften.

Außerdem sind ab sofort Überweisungen direkt wirksam und können nicht mehr korrigiert werden. Des Weiteren vergleichen Banken nicht mehr die Kontonummer mit dem Empfänger. Dass bedeutet für den Kunden, dass die Bankdaten noch mal vor dem Versenden überprüft werden sollten.

Aber es gibt auch Vorteile. Denn ab 2012 gilt europaweit, dass Onlineüberweisungen nach einem Tag beim Empfänger da sein müssen und bei normalen Überweisungen muss die Bank eine Frist von zwei Tagen einhalten. Bisher waren es drei beziehungsweise vier Tage.

Zudem wird das Lastschriftverfahren für Zahlungen innerhalb des europäischen Marktes mit den erneuten Geschäftbedingungen möglich.

Bildquelle: pixelio/Dieter Schütz©

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