Als fünftes Standbein des deutschen Sozialversicherungssystems wurde 1995 zur finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen die Pflegeversicherung mit dem Ziel eingeführt, die Finanzierung von Pflegemaßnahmen sicherzustellen. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen der jeweiligen Krankenkassen, sodass krankenversicherte Personen der Pflegeversicherung ihrer Krankenkasse angehören. Finanziert wird die Pflegeversicherung aus den Beitragszahlungen der Versicherungspflichtigen. Die Anspruchsvoraussetzungen, um Leistungen aus [...]


22. Februar 2012
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